Termine
Kontaktaufnahme
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch (mit Anrufbeantworter), über das Kontakformular oder per E-Mail.
Erstgespräch
Sobald ein Termin absehbar ist, verabreden wir uns zu einem Erstgespräch. Dieses Gespräch wird auch psychotherapeutische Sprechstunde genannt. Gesetzlich Versicherte sind vor einer psychotherapeutischen Behandlung zu diesem Erstgespräch verpflichtet. Hier geht es um ein erstes Kennenlernen, um die Abklärung für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung (die einer Behandlung bedarf), um die Beratung welche Art der Behandlung erfolgen sollte und um die Regelung formeller Dinge. In diesem Gespräch sollten Sie außerdem für sich prüfen, ob ich als Therapeutin zu Ihnen „passe“, d. h. ob Sie sich vorstellen könnten, mir Ihre sehr persönlichen und privaten Angelegenheiten anzuvertrauen. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie einen Platz auf meiner Warteliste möchten.
Probatorische Sitzungen
Wenn Ihnen ein Psychotherapieplatz sicher ist, finden nach der Richtlinientherapie sowohl vor Kurzzeit-, als auch vor Langzeittherapien bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Sie dienen der ausführlichen Diagnostik und ggf. der Abklärung, welche Behandlungsform für Sie geeignet ist. Weiterhin behalten wir die Passung von Patient und Therapeut im Blick. Der Behandlungsplan wird besprochen. Schließlich entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Zusammenarbeit hilfreich und sinnvoll erscheint. Ist dem so, wird ein Antrag auf eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt und ein Behandlungsvertrag geschlossen.
Bei privat Versicherten sollten die Antragsunterlagen der privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle rechtzeitig bestellt werden und der Psychotherapeut über das Prozedere eines Psychotherapie-Antrags informiert werden.
Für Selbstzahler entfällt dieser formale Prozess der Antragstellung grundsätzlich.




